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Zwei Gesetze

·29 Wörter

Nur fremdes Unrecht muss
man beweisen.
Eigenes darf
man voraussetzen.
Auch ›nur‹.

›Nur‹ nicht ins Gedicht:
mach’s allgemein.
›Auch‹ raus aus Gedicht-
en: der Leser.in Sach.
Sie geht eh.

Autor
Christian A Vogl
Regensburg