Zwei Gesetze
·29 Wörter
Nur fremdes Unrecht muss
man beweisen.
Eigenes darf
man voraussetzen.
Auch ›nur‹.
›Nur‹ nicht ins Gedicht:
mach’s allgemein.
›Auch‹ raus aus Gedicht-
en: der Leser.in Sach.
Sie geht eh.